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BAföG-Höchstsatz berechnen — monatlicher Anspruch, vereinfacht geschätzt

Wohnsituation und Versicherungspflicht anklicken, anrechenbares Einkommen eintragen — der Rechner zeigt den geschätzten monatlichen BAföG-Anspruch aus Grundbedarf, Wohnpauschale und KV/PV-Zuschlag.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Bedarf

Wohnsituation und Versicherungspflicht anklicken, anrechenbares Einkommen eintragen — das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Wohnsituation
Wohnpauschale (380 €) gilt nur auswärts wohnend — bei den Eltern entfällt sie bzw. reduziert sich stark.
Kranken-/Pflegeversicherung
Zuschlag (137 €) nur bei eigener Versicherungspflicht, z. B. keine Familienversicherung mehr.
Anrechenbares Einkommen/Monat
€/Monat
Vereinfachter, selbst geschätzter Anrechnungsbetrag — die echten Freibeträge nach § 25 BAföG sind hochkomplex und werden hier nicht im Detail berechnet.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Der BAföG-Bedarfssatz setzt sich aus Grundbedarf, Wohnpauschale und einem Zuschlag zur Kranken-/Pflegeversicherung zusammen. Die Freibeträge beim Einkommen der Eltern (§ 25 BAföG) und beim eigenen Einkommen/Vermögen sind hochkomplex — dieses Tool zieht nur einen selbst geschätzten Anrechnungsbetrag vom Bedarfssatz ab. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Freibeträge beim Einkommen der Eltern (§ 25 BAföG) werden nicht im Detail berechnet — nur ein selbst geschätzter Anrechnungsbetrag wird abgezogen.
  2. Freibeträge beim eigenen Einkommen/Vermögen des Studierenden werden ebenfalls nicht im Detail berechnet.
  3. Geschwister, Familienstand und weitere individuelle Faktoren des BAföG-Amts fließen hier nicht ein.
  4. Die Wohnpauschale gilt nur auswärts wohnend — bei den Eltern reduziert sie sich stark bzw. entfällt, hier nur als Toggle vereinfacht abgebildet.
  5. Dieses Tool ersetzt keinen BAföG-Bescheid und keine Rechtsberatung — für eine verbindliche Berechnung gilt ausschließlich das zuständige BAföG-Amt.

Dieser Rechner ersetzt keinen BAföG-Bescheid. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.