BAföG-Höchstsatz berechnen — monatlicher Anspruch, vereinfacht geschätzt
Wohnsituation und Versicherungspflicht anklicken, anrechenbares Einkommen eintragen — der Rechner zeigt den geschätzten monatlichen BAföG-Anspruch aus Grundbedarf, Wohnpauschale und KV/PV-Zuschlag.
Angaben zum Bedarf
Wohnsituation und Versicherungspflicht anklicken, anrechenbares Einkommen eintragen — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), 29. BAföG-Änderungsgesetz, Stand 2026. Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, insgesamt max. 992 €/Monat (Grundbedarf 475 € + Wohnpauschale 380 € + KV/PV-Zuschlag 137 €). Dieses Tool ersetzt keinen Bescheid — echte Berechnung durch das BAföG-Amt berücksichtigt Elterneinkommen-Freibeträge, Geschwister und Vermögen im Detail. Offizieller Rechner des Bundes: bafög.de.
Über dieses Werkzeug
Der BAföG-Bedarfssatz setzt sich aus Grundbedarf, Wohnpauschale und einem Zuschlag zur Kranken-/Pflegeversicherung zusammen. Die Freibeträge beim Einkommen der Eltern (§ 25 BAföG) und beim eigenen Einkommen/Vermögen sind hochkomplex — dieses Tool zieht nur einen selbst geschätzten Anrechnungsbetrag vom Bedarfssatz ab. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Freibeträge beim Einkommen der Eltern (§ 25 BAföG) werden nicht im Detail berechnet — nur ein selbst geschätzter Anrechnungsbetrag wird abgezogen.
- Freibeträge beim eigenen Einkommen/Vermögen des Studierenden werden ebenfalls nicht im Detail berechnet.
- Geschwister, Familienstand und weitere individuelle Faktoren des BAföG-Amts fließen hier nicht ein.
- Die Wohnpauschale gilt nur auswärts wohnend — bei den Eltern reduziert sie sich stark bzw. entfällt, hier nur als Toggle vereinfacht abgebildet.
- Dieses Tool ersetzt keinen BAföG-Bescheid und keine Rechtsberatung — für eine verbindliche Berechnung gilt ausschließlich das zuständige BAföG-Amt.
Dieser Rechner ersetzt keinen BAföG-Bescheid. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.